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Gutachten bei Schimmel

Schimmel kann in Gebäuden in verschiedensten Ausprägungen auftreten. Sind vereinzelte Stockflecken und/oder ein starker Schimmelbewuchs deutlich erkennbar? Ist ein feuchter, modriger Geruch wahrnehmbar, aber kein Schimmel direkt ersichtlich? Auch dann können Schimmelsporen in erhöhten Konzentrationen in der Innenraumluft vorliegen. Unsere Mitarbeiter gehen den Ursachen auf den Grund und erstellen Gutachten bei Schimmel. Dabei können wir auf eine umfassende Fachkenntnis zurückgreifen, denn die Untersuchung von Schimmelbildung in Innenräumen ist eine komplexe Angelegenheit. Um allen Ursachen der Feuchtigkeits- und Schimmelschäden auf den Grund zu gehen, sollte deshalb ausschliesslich ein Sachverständiger für Schimmelschäden mit der Begutachtung beauftragt werden. Unsere Mitarbeiter sind darauf spezialisiert, durch grösstmögliches, interdisziplinäres Fachwissen und praktische Expertise, ausfindig zu machen, woher der Schimmel kommt und wie er gemäss den Schweizerischen Vorgaben des Bundesamtes für Gesundheit und der Suva in nützlicher Frist fachmännisch und umweltschonend beseitigt werden kann.

Bei Verdacht auf Schimmelbefall werden die betroffenen Räume von unseren Fachleuten mit bauphysikalischem und mikrobiologischem Sachverstand und den entsprechenden Tests überprüft, um die Ursachen der erhöhten Feuchte und das Ausmass des Schadens zu beurteilen.

Schimmelschaden beurteilen: Individuell und objektiv

Auch wenn der Schimmel manchmal für das Auge nicht ersichtlich ist, liegt grundsätzlich ein Schimmelbefall immer dann vor, wenn sich Mikroorganismen auf oder in einem Material vermehren oder vermehrt haben. Einen Schimmelschaden zu beurteilen bedeutet, auf Grundlage objektiver Feststellungen die Fragen des Auftraggebers zu beantworten. Die Fragestellung, die wir mit einem Gutachten bei Schimmel beantworten, kann dabei sehr unterschiedlich sein. Beispiele für wichtige Punkte, die vom Schimmel-Gutachter geklärt werden müssen, sind:

  • Wo in den untersuchten Räumen gibt es Schimmelpilz?
  • Wie gefährlich für die Bewohner ist der Schimmelbefall (z.B. an Wänden, Fenster, Balkon)?
  • Was sind die Ursachen für den Schimmelbefall?
  • Wie könnte man künftiges Schimmelwachstum vermeiden?
  • Wie muss beim Schimmel entfernen vorgegangen und eine sachgerechte Sanierung verwirklicht werden?

Was sind die Gründe für Schimmelbefall?

Häufig liegt der Entstehung von Schimmel in Wohnräumen nicht nur ein Auslöser zugrunde. Eine eindeutig nachweisbare, singuläre Ursache für Schimmelschäden bildet die absolute Ausnahme. Aus der täglichen Praxis wissen wir, wie sich die verschiedenen Ursachen des Schimmelbefalls z.B. in Wohnungen auch wechselseitig beeinflussen. Neben physikalischen und biologischen Einflussfaktoren stellt der Eintrag von Feuchte eine entscheidende Ursache für das Wachstum von Schimmelpilzen dar. Mikroorganismen können die im Material und in der Luft vorhandene Feuchte effektiv für ihr Wachstum nutzen. Aus diesem Grund stellen sich bei der Ursachenfindung die Fragen, wo und in welchem Ausmass das Raumklima oder die Bau-Substanz überhöhte Feuchtigkeit als Grundlage für mikrobielles Wachstum bieten.

Die Gefahr der Ausbildung von Schimmel besteht in Wohnräumen oder dem Keller unter anderem, durch Mängel in der Wärmedämmung, durch verdeckte Wasserschäden und/oder durch ein fehlerhaftes Nutzerverhalten. Das kann unter anderem falsches Lüften und Heizen in Wohnung oder Haus sein. Entscheidend für das Wachstum von Schimmelpilzen ist die Verfügbarkeit von ausreichend Feuchtigkeit. Ist auf oder in Materialien über einen längeren Zeitraum ausreichend hohe Feuchte vorhanden, dann werden fast immer Schimmelpilze und Bakterien diese feuchten Bereiche besiedeln.

Die Ursachen für hohe Feuchte sind vielfältig, lassen sich jedoch vereinfacht in nachstehende 3 Kategorien einteilen:

  • Wasser oder Feuchte wird im Gebäude freigesetzt
  • Wasser oder Feuchte dringt von aussen in das Gebäude ein
  • Aufgrund hygrothermischer Effekte tritt trotz normaler Feuchteverhältnisse hohe Oberflächenfeuchte an Materialien auf

 

„Schimmelbefall hat häufig mehrere und sich wechselseitig beeinflussende Ursachen. Wissenschaftlich eindeutig nachweisbare Ursachen bilden die Ausnahme.“

 

Schimmelbefall erkennen, erfassen und beurteilen

Je nach Schadensbild kommen unterschiedliche Massnahmen zur Behebung von Schimmelschäden in Frage. Dies kann vom fachgerechten Entfernen der Schimmelsporen und Desinfizierung der Wände bis hin zur Behebung baulicher Mängel, die für den Schimmel verantwortlich sind, reichen. Ziel aller Massnahmen sollte sein, das Material komplett zu beseitigen, welches in relevanter Grössenordnung mikrobiell besiedelt ist und deshalb eine gesundheitlich relevante Schadstoffquelle darstellt.

Nachweis vor Gericht: Gutachten bei Schimmel in der Mietwohnung

Wenn Schimmel zum Beispiel in einer Mietwohnung entstanden ist, kommt es nicht selten zwischen Mietern und Vermietern zum Streit über die Schuld am Schimmel und wer die Kosten der Beseitigung trägt. Die Analyse eines qualifizierten Schimmel-Sachverständigen kann laut Mietrecht in solch einer Situation grundsätzlich auch als Beweis vor Gericht verwendet werden. Basierend auf unserem Gutachten bei Schimmel bieten wir Ihnen deshalb eine rechtliche Kurz-Beratung unter einem fixen Kostendach an. Abklärungsgegenstand ist eine rechtliche Einschätzung auf der Grundlage der uns zur Verfügung gestellten Unterlagen. Auf dieser Basis kann alsdann entschieden werden, ob sich weitere rechtliche Schritte für Sie lohnen oder nicht. Unsere Erfahrung als Gutachter bei Schimmel zeigt, dass sich bei einer frühzeitigen rechtlichen Beurteilung häufig hohe Kosten und Zeit sparen lassen sowie ein im Verhältnis zum Streitwert teures und zeitaufwendiges Gerichtsverfahren vermieden werden kann.

Für mehr Informationen und Beratung dazu kontaktieren Sie uns sehr gern direkt per Email. Wenn Sie einen Schaden durch Schimmel online melden möchten, steht Ihnen jederzeit unser Kontaktformular zur Verfügung.

Vermieter oder Mieter: Wer gibt ein Gutachten bei Schimmel in der Mietwohnung in Auftrag?

Probleme mit Feuchtigkeit und Schimmelpilz in Gebäuden sind in der ganzen Schweiz weit verbreitet. Laut dem Bundesamt für Gesundheit ist sogar jede vierte bis fünfte Wohnung betroffen. Je nach Ausmass des Schimmelbewuchses in einer Immobilie können damit auch gesundheitliche Folgen einhergehen, wie zahlreiche Studien belegen.

Um dem Schimmel Herr zu werden, müssen Mieter das Auftreten von Feuchte, Schimmel, Stockflecken und Schimmelgeruch umgehend dem Vermieter oder Verwalter melden. Die Beauftragung eines Schimmel-Sachverständigen sollte ausschliesslich durch die Liegenschaftsverwaltung oder durch den Liegenschaftseigentümer erfolgen. Zur Erstbeurteilung der Schadenssituation hat das Bundesamt für Gesundheit die Wegleitung “Vorsicht Schimmel” veröffentlicht, anhand derer auch Privatpersonen ungefähr einschätzen können, wie stark ihr Objekt von sichtbarem Schimmel befallen ist.

Mit der Hilfe eines Fachmanns, wie der eines Gutachters für Schimmel-Schäden, sollten Sie dann der Ursache auf den Grund gehen und diese anschliessend zum Beispiel durch Schimmelreinigung und Schimmelsanierung beheben.

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